Unsere Leistungen
Behandlungspflege
Wir leisten alle von den Ärzten verordneten Tätigkeiten.
Der Begriff sowie die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt.
Dies umfasst u.a.
- Wundpflege und Wundversorgung
- Tracheostomaversorgung
- Medikamentengabe
- Infusionstherapie
z.B. parenterale Ernährung,
Schmerzpumpe, etc. - Injektionen
z.B.Insulin - An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- und vieles mehr
Pflege nach Vorstellungen / Grundpflege
Wir unterstützen Sie in der Bewältigung Ihrer alltäglichen Aktivitäten.Die Grundpflege wird im SGB XI geregelt.
Dies umfasst z.B.
- Körperpflege
Duschen,Baden - An- / Um- / Auskleiden
- Aufstehen oder Zu Bett gehen
- Essen reichen
- Katheter- / Stomapflege
- Kontrakturenprophylaxe
- u.v.m.
Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson vorübergehend verhindert wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen (z. B. Geburtstage, Gartenarbeit, Arzt-/Friseurbesuche, Kino, Fernsehabend) übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1612 € jährlich.
Zusätzlich können 50% der Kurzzeitpflegeleistungen (auch 1612 € im Jahr) für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Die Leistung kann auch stundenweise übers Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Dadurch ist es z.B. möglich, dass die Pflegeperson in Ruhe einen Spaziergang, persönliche Termine wahrnehmen oder die o.a. Punkte erledigen kann. In dieser Zeit kann dann die pflegebedürftige Person von uns entsprechend versorgt werden.
Voraussetzung:
Die Pflegeperson muss die/den Pflegebedürftige/n mindestens 6 Monate gepflegt haben.
Die Leistungen können bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden.
Hinweis:
Die Leistungen der Verhinderungspflege können nicht ins Folgejahr übertragen werden
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen
§45b SGB XI
„Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen […]“ § 45b SGB XI, 1
Dieses Geld kann in der ambulanten Pflegeversorgung z.B. eingesetzt werden für:
· Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
· Aktivierung (Spaziergang, gemeinsame Spiele, Gemeinsames Lesen, Gespräche…)
· Unterstützung im Haushalt
(Hilfe beim Aufräumen und Putzen der Wohnung, sonstige Haushaltsführung)
· …
Dieses Geld kann nicht eingesetzt werden für:
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung (z.B. Waschen, Duschen, An- und Auskleiden etc.) entstehen. (Ausnahme bei Pflegegrad 1!)
Hinweis:
Diese Leistungen können auch angespart werden, sie verfallen nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch nutzen.
Wir unterstützen Sie oder helfen Ihnen z.B.
- Reinigung der Wohnung
- Pflege der Wäsche
- beim Essen zubereiten
- beim Einkaufen gehen
- u.v.m.
Zudem begleiten wir Sie bei Arzt-/Therapiebesuchen und/oder bei sonstigen Besorgungen.
Was und wie viel die Pflegeversicherung übernimmt, können wir Ihnen hier natürlich nicht beantworten. Aber das können wir sicher bei einem persönlichen Gespräch herausfinden.
Wir unterstützen Sie oder helfen Ihnen z.B.
- Reinigung der Wohnung
- Pflege der Wäsche
- beim Essen zubereiten
- beim Einkaufen gehen
- u.v.m.
Zudem begleiten wir Sie bei Arzt-/Therapiebesuchen und/oder bei sonstigen Besorgungen.
Intensivpflege
Die Gründe einer Intensivversorgung sind vielfältig. Meist liegt ein lebensbedrohliches Krankheitsbild vor, so dass beispielsweise eine künstliche Beatmung notwendig und / oder eine kontinuierliche Überwachung nötig ist, die eine ständige Anwesenheit durch Fachpflegepersonal erfordert.
In Zusammenarbeit mit Casa Intensivpflegedienst helfen wir Ihnen in der Intensivpflege zu Hause, wieder einen Weg zurück ins Leben zu finden.
Intensivpflege
Die Gründe einer Intensivversorgung sind vielfältig. Meist liegt ein lebensbedrohliches Krankheitsbild vor, so dass beispielsweise eine künstliche Beatmung notwendig und / oder eine kontinuierliche Überwachung nötig ist, die eine ständige Anwesenheit durch Fachpflegepersonal erfordert.
In Zusammenarbeit mit dem Casa Intensivpflegedienst helfen wir Ihnen in der Intensivpflege zu Hause, wieder einen Weg zurück ins Leben zu finden.